Henry Schein Dental Deutschland GmbH ist gesetzlich dazu verpflichtet (§ 5.3 GDP, § 6 AM-HandelsV) zu überprüfen, ob Sie als Kunde/Kundin arzneimittelbezugsberechtigt sind. Dieser Pflicht gehen wir anhand dieses Dokumentes nach. Bitte beachten Sie, dass die Lieferung von Arzneimitteln an abweichende Lieferadressen nicht erlaubt ist
Um die Bezugsberechtigung zu erhalten, laden Sie bitte das Dokument herunter, füllen es vollständig aus und laden es anschließend auf dieser Seite hoch. Außerdem können Sie uns das Dokument per E-Mail, an arzneimittelbezug@henryschein.de senden oder sich an Ihren Henry Schein Ansprechpartner wenden.
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