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Jetzt Bezugsberechtigung für Arzneimittel und Ausgangsstoffe für Explosivstoffe beantragen!

Henry Schein Dental Deutschland GmbH ist gesetzlich dazu verpflichtet (§ 5.3 GDP, § 6 AM-HandelsV) zu überprüfen, ob Sie als Kunde/Kundin arzneimittelbezugsberechtigt sind. Dieser Pflicht gehen wir anhand dieses Dokumentes nach. Bitte beachten Sie, dass die Lieferung von Arzneimitteln an abweichende Lieferadressen nicht erlaubt ist

So funktioniert es:

Um die Bezugsberechtigung zu erhalten, laden Sie bitte das Dokument herunter, füllen es vollständig aus und laden es anschließend auf dieser Seite hoch. Außerdem können Sie uns das Dokument per E-Mail, an arzneimittelbezug@henryschein.de senden oder sich an Ihren Henry Schein Ansprechpartner wenden.

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Zu beachten

Bitte beachten Sie außerdem, dass die Lieferung von Arzneimitteln an abweichende Lieferadressen nicht erlaubt ist.

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